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Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel in der GdWE – so macht es der neue Verwalter richtig

Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel in der GdWE – so macht es der neue Verwalter richtig

99,00 

07.02.2024- 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden).

Seit der WEG-Reform 2020 ist der Wechsel des WEG-Verwalters keine Seltenheit mehr. Auf den neuen Verwalter kommen viele Fragen und Herausforderungen zu: Wie funktioniert die erste Jahresabrechnung – und wer ist überhaupt dafür zuständig? Was ist zu beachten, formell und inhaltlich? Dazu kommt der neue Vermögensbericht. Wir sagen Ihnen, worauf Sie als Verwalter achten müssen, und geben Ihnen wertvolle Tipps.

Beschreibung

In diesem praxisnahen Seminar führt Sie unser erfahrener Referent Carsten Vienken durch die essenziellen Schritte zur korrekten Erstellung der ersten Jahresabrechnung nach der Verwaltungsübernahme. Gerichtet an Verwalter und Interessierte, deckt dieses Seminar alle wichtigen Aspekte ab, um Sie sicher durch den komplexen Prozess zu führen.

Das Online-Seminar geht besonders auf formelle Aspekte wie Abrechnungszeiträume und Kostenverteilerschlüssel ein. Darüber hinaus berücksichtigt es auch mögliche seit 2007 vorgenommene oder durch Öffnungsklauseln bedingte Änderungen. Weitere wichtige Themen sind Abgrenzungen und die Planerfüllung der Erhaltungsrücklage(n).

Wir bieten Ihnen im Online-Seminar wertvolle Einblicke und praktische Tipps, um die Herausforderungen bei der Erstellung der ersten Jahresabrechnung nach der Verwaltungsübernahme erfolgreich zu meistern.

  

Wir behandeln vor allem folgende Themen und Fragestellungen:

 Grundlagen gemäß § 28 WEG: ein fundierter Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, die für die Jahresabrechnung relevant sind

  • Zuständigkeit des WEG-Verwalters: Wir klären – in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Verwalterwechsels – welcher Verwalter für die Abrechnung zuständig ist
  • Prüfung der Gemeinschaftsordnung: ein Blick in die Vorgaben der Gemeinschaftsordnung zur Abrechnung und deren korrekte Anwendung
  • Richtige Kostenverteilung: detaillierte Erläuterungen zu § 16 Absatz 2 Nr. 2 (alt § 16 Abs. 3 & 21 Abs. 7) und wie diese im Kontext der Kostenverteilung anzuwenden sind
  • Abrechnungsprinzipien: Erörterung der Zu- und Abflussprinzipien sowie Abgrenzungen und ihre richtige Anwendung in der Jahresabrechnung
  • „Fälligkeit“ der Vorlage des Jahresabrechnung – oder kommt es darauf gar nicht an?
  • Vermietetes Wohnungseigentum: was passiert, wenn der WEG-Verwalter die Abrechnungsfrist verpasst – Haftung?
  • Fehlender Wirtschaftsplan: was hat der neue Verwalter zu beachten, wenn es gar keinen beschlossenen Wirtschaftsplan gibt?
  • Eigentümerwechsel: wir klären, worauf der neue Verwalter besonders achten muss
  • Vermögensbericht: Teil der Jahresabrechnung und welchen Inhalt muss er haben?
  • Vorverwalter gibt keine Unterlagen heraus: wir klären, was der neue Verwalter tun kann oder

 Referent:

Carsten Vienken ist langjähriger Referent und Dozent in der Wohnungswirtschaft, selbstständiger Verwalter und Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum, Mitglied im Prüfungsausschuss für den zertifizierten Verwalter bei der IHK Münster sowie Mitautor von Fachbüchern und Zeitschriften.

 

Preis: 99,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:

WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind sowie Buchhalter und Buchhalterinnen, die mit der Erstellung von Jahresabrechnungen betraut sind

Weiterbildungspflicht:

Teilnehmenden Verwaltern und Verwalterinnen erteilen wir eine qualifizierte Bescheinigung über die Teilnahme als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

 

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