Die Erhaltung (früher Instandhaltung und Instandsetzung) des Gemeinschaftseigentums gehört zur „Königsdisziplin“ in der WEG-Verwaltung. Verwalter sehen sich mit unzähligen Aufgaben, Pflichten und Risiken konfrontiert. Diese klären wir in unserem Seminar strategisch auf und geben viele wertvolle Praxistipps.
Eine Erhaltungsmaßnahme vorzubereiten und durchzuführen, ist das tägliche Brot der WEG-Verwaltung. Dabei gibt es vielfältige rechtliche, aber auch technische und finanzielle Herausforderungen, an die man in der Hausverwaltung denken muss. Ob Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum, Umlaufbeschluss oder Eigentümerversammlung – als Verwalterin oder Verwalter müssen Sie die erforderlichen Beschlüsse rechtssicher und formal sauber vorbereiten, denn über aufwändige – und kostenintensive! – bauliche Maßnahmen entbrennen nicht selten große Konflikte innerhalb einer GdWE.
Verwalter und Rechtsberater müssen schon im Vorfeld die große Bandbreite der Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit kennen und berücksichtigen – „Unterlassungssünden“ können sie selten nachträglich korrigieren. Dabei legen die Gerichte strenge Maßstäbe an.
Nicht nur rund um Bau und Gewerke gibt es viel für Sie zu tun und zu beachten: Die Frage nach Kosten und Finanzierung der Maßnahmen zur Instandhaltung der Immobilie sollten Sie auch frühzeitig klären und dabei Auswirkungen auf Sondereigentum und etwaige Ansprüche einkalkulieren.
In unserem Online-Seminar behandeln wir die rechtssichere Vorbereitung und Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen anhand typischer Praxisfälle. Wir liefern konkrete Ratschläge zum praktischen Umgang und Vorschläge zur Beschlussfassung, damit Sie Erhaltungsmaßnahmen zukünftig noch entspannter begleiten.
Referent Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch ist erfahrener Praktiker im Immobilienrecht. Sind Sie angemeldet? Dann schicken Sie uns gern Ihre Fragen – er bindet sie gern als Diskussionsgrundlage in das Seminar ein!
Wir bearbeiten und beantworten vor allem folgende Themen und Fragestellungen:
Erhaltungsmaßnahmen richtig vorbereiten und beschließen
- Die Pflicht zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Die Auswirkungen des WEMoG
- Die Erhaltungspflicht der GdWE
- Erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums
- Modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung?
- Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verwalters
- Kontroll-, Informations- und Organisationspflichten des Verwalters
- Anforderungen an die Fachkenntnis des Verwalters
- Einschaltung von Sonderfachleuten
- Eigenständige Veranlassung von Erhaltungsmaßnahmen
- Verwaltervertrag und Sondervergütungen
- Immer zuerst: Klärung der Zuständigkeiten
- Abgrenzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums
- Übertragung der Kosten- oder Erhaltungslast in der Gemeinschaftsordnung
- Folgen der fehlgeschlagenen Zuordnung von Gemeinschafts- zum
Sondereigentum - Sondernutzungsrechte
- Sonderregelungen bei Mehrhausanlagen
- Die Beschlussvorbereitung und Beschlussfassung
- Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste – das mehrstufige Verfahren
- Bestandsaufnahme und Erhaltungskonzept
- Erstellung des Erhaltungsplans
- Abweichende Bauausführung und Regelverzichte
- Unterlagenübersendung / Gutachten / Preisspiegel
- Das Kreuz mit den Vergleichsangeboten
- Architekten- und Bauverträge
- Bürgschaften und Sicherheiten
- Die inhaltliche Bestimmtheit des Beschlusses
Erhaltungsmaßnahmen richtig finanzieren, durchführen und abrechnen
- Kostentragung und Finanzierung
- Beschlüsse zur Änderung der Kostenverteilung
- Rücklagenfinanzierung
- Erhebung und Abrechnung von Sonderumlagen
- Aufnahme von Darlehen
- Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel
- Aufopferungsansprüche aus § 14 Abs. 3 WEG
- Die Beschlussdurchführung
- Die Ankündigungspflicht aus § 15 WEG
- Bauleitung durch Sonderfachleute
- Bauleitung durch den Verwalter
- Nachtragsangebote und Kostensteigerungen
- Verfolgung von Baumängeln
- Folgen einer Beschlussanfechtung
- Die Haftung für unterlassene oder fehlgeschlagene Maßnahmen
- Haftung der Gemeinschaft
- Haftung des Verwalters
- Haftung der Wohnungseigentümer
Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.
Preis: 290,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 4 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 4 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).