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Heizkostenabrechnung: CO2-Kosten, Dezembersoforthilfe, Umgang mit der Preisbremse

Heizkostenabrechnung: CO2-Kosten, Dezembersoforthilfe, Umgang mit der Preisbremse

169,00 

14.09.2023 – 14.30 Uhr bis 17.15 Uhr (2,5 Nettozeitstunden).

Die Heizkostenabrechnungen für 2022 und 2023 ist anspruchsvoll und komplex. Die Gründe: Die novellierte Heizkostenverordnung, die Dezembersoforthilfe, die neue Verteilung der CO2-Kosten, die Dezembersoforthilfe und schließlich die Preisbremse für Gas, Wärme und Strom. In diesem Seminar erfahren Sie, worauf besonders zu achten ist.

Beschreibung

Die richtige Verteilung der CO2-Kosten, Dezembersoforthilfe und Umgang mit der Preisbremse für Gas, Wärme, Strom

Die richtige Erstellung der Heizkostenabrechnung stellt schon bisher eine große Herausforderung für WEG- Verwalter und Miet-Verwalter dar. Jetzt wird es noch komplizierter, denn für die Heizkostenabrechnung 2022 ist erstmalig die neue Heizkostenverordnung umzusetzen sowie die Dezembersoforthilfe zu beachten. Noch anspruchsvoller gestaltet sich die Heizkostenabrechnung ab dem Jahr 2023, denn hier sind zusätzliche Besonderheiten im Zusammenhang mit der Verteilung des CO2-Preises zu berücksichtigen.

Schließlich wirken sich die gesetzlichen Preisbremsen erheblich auf die Nebenkostenabrechnungen 2023 aus, was deren inhaltliche Richtigkeit und transparente Darstellung anbelangt.

In diesem Online-Seminar erfahren Sie, bei der richtigen Erstellung der Heizkostenabrechnungen für 2022 und 2023 besonders achten müssen. Anhand von anschaulichen Beispielen bekommen Sie wertvolle Hilfestellungen, die Sie direkt umsetzen können.

 

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Heizkostenabrechnung 2022
    • unterjährige Verbrauchsinformationen und Kürzungsrechte
      neue Anforderungen an die Abrechnung, Zusatzinformationen nach § 6 Abs. 3 HKVO
    • Umgang mit der Dezembersoforthilfe, notwendige Angaben in der Abrechnung
  • Abrechnung 2023 – zusätzliche Anforderungen
    • Verteilung der C02-Kosten
    • Ermittlung des spezifischen C02-Ausstoßes
    • Tabelleneinordnungen
    • Ansprüche von Mietern
    • Darstellung in der Abrechnung
    • Ausnahmeregelungen
    • Kürzungsrechte
  • Umgang mit den Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom
    • Wirtschaftlichkeitsgebot
    • Ausweis der Entlastungen in den Abrechnungen
    • Ausweis Anteil des Mieters

 

 

Referentin: Beate Heilmann, Rechtsanwältin, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, langjährige Fachreferentin in der Immobilienwirtschaft, Vorsitzende der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein

 Preis: 169,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:

Wohnimmobilienverwalter:innen: Mitarbeiter:innen, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen

WEG-Verwalter:innen, WEG-Verwalter:innen, WEG-Sachbearbeiter:innen, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen.

Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Immobilienrecht beratend und forensisch tätig sind.

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter:innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2,5  Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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