Die richtige Verteilung der CO2-Kosten, Dezembersoforthilfe und Umgang mit der Preisbremse für Gas, Wärme, Strom
Die richtige Erstellung der Heizkostenabrechnung stellt schon bisher eine große Herausforderung für WEG- Verwalter und Miet-Verwalter dar. Jetzt wird es noch komplizierter, denn für die Heizkostenabrechnung 2022 ist erstmalig die neue Heizkostenverordnung umzusetzen sowie die Dezembersoforthilfe zu beachten. Noch anspruchsvoller gestaltet sich die Heizkostenabrechnung ab dem Jahr 2023, denn hier sind zusätzliche Besonderheiten im Zusammenhang mit der Verteilung des CO2-Preises zu berücksichtigen.
Schließlich wirken sich die gesetzlichen Preisbremsen erheblich auf die Nebenkostenabrechnungen 2023 aus, was deren inhaltliche Richtigkeit und transparente Darstellung anbelangt.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, bei der richtigen Erstellung der Heizkostenabrechnungen für 2022 und 2023 besonders achten müssen. Anhand von anschaulichen Beispielen bekommen Sie wertvolle Hilfestellungen, die Sie direkt umsetzen können.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Heizkostenabrechnung 2022
- unterjährige Verbrauchsinformationen und Kürzungsrechte
neue Anforderungen an die Abrechnung, Zusatzinformationen nach § 6 Abs. 3 HKVO - Umgang mit der Dezembersoforthilfe, notwendige Angaben in der Abrechnung
- Abrechnung 2023 – zusätzliche Anforderungen
- Verteilung der C02-Kosten
- Ermittlung des spezifischen C02-Ausstoßes
- Tabelleneinordnungen
- Ansprüche von Mietern
- Darstellung in der Abrechnung
- Ausnahmeregelungen
- Kürzungsrechte
- Umgang mit den Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom
- Wirtschaftlichkeitsgebot
- Ausweis der Entlastungen in den Abrechnungen
- Ausweis Anteil des Mieters
Referentin: Beate Heilmann, Rechtsanwältin, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, langjährige Fachreferentin in der Immobilienwirtschaft, Vorsitzende der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
Preis: 169,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Wohnimmobilienverwalter:innen: Mitarbeiter:innen, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen
WEG-Verwalter:innen, WEG-Verwalter:innen, WEG-Sachbearbeiter:innen, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen.
Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Immobilienrecht beratend und forensisch tätig sind.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter:innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2,5 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.