Bei einem Erhaltungsbeschluss muss auch die Finanzierung geregelt werden. Wohnungseigentümer können aus verschiedenen Finanzierungsinstrumenten wählen oder diese kombinieren. Dazu gehören auch staatliche Mittel aus Förderprogrammen, etwa vergünstigte KfW-Kredite. Sowohl bei der Beschlussvorbereitung als auch bei der Beschlussdurchführung stellt sich die Frage, welche Pflichten die WEG-Verwaltung in diesem Zusammenhang treffen. Zu denken sind etwa an Hinweispflichten auf Förderprogramme und -bedingungen, Pflichten bei der Antragstellung oder bei der Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen (etwa hydraulischer Abgleich).
Das Seminar zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten der WEG-Verwaltung bei der Beantragung und Begleitung von Fördermitteln auf und gibt anhand einer Reihe von praktischen Fällen wertvolle Tipps zur Vermeidung von Fehlern und zur Reduzierung des Haftungsrisikos.
Angesprochen werden unter anderem folgende Themen:
- Finanzierungsinstrumente in der GdWE
- Grundlagen zu Fördermitteln
- Pflichtenkatalog der Verwaltung bei der Beschlussvorbereitung
- Hinweis- und Beratungspflichten?
- Fassung und Durchführung eines „Fördermittel-Abruf-Beschlusses“
- Haftungsfragen, Schadensersatzpflicht
Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht
Preis: 99,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind.
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 1 Nettozeitstunde ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1 Nettozeitstunde nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.