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Fördermittel in der GdWE – Haftungsfalle für den WEG-Verwalter – Tipps von WEG-Richter Barry Sankol

Fördermittel in der GdWE – Haftungsfalle für den WEG-Verwalter – Tipps von WEG-Richter Barry Sankol

99,00 

11.03.2025 – 10.00 Uhr bis 11:00 Uhr (1 Nettozeitstunde). |

Für viele Erhaltungsmaßnahmen gibt es staatliche Fördermittel. Aber was muss die WEG-Verwaltung beachten? Gibt es Hinweispflichten, darf über Fördermittel beraten werden, was führt zu einer Haftung auf Schadensersatz? Das Seminar beleuchtet die wichtigsten Rechtsfragen und zeigt anhand praktischer Fälle Lösungswege auf, damit Verwalter nicht in die Haftungsfalle tappen

Beschreibung

Bei einem Erhaltungsbeschluss muss auch die Finanzierung geregelt werden. Wohnungseigentümer können aus verschiedenen Finanzierungsinstrumenten wählen oder diese kombinieren. Dazu gehören auch staatliche Mittel aus Förderprogrammen, etwa vergünstigte KfW-Kredite. Sowohl bei der Beschlussvorbereitung als auch bei der Beschlussdurchführung stellt sich die Frage, welche Pflichten die WEG-Verwaltung in diesem Zusammenhang treffen. Zu denken sind etwa an Hinweispflichten auf Förderprogramme und -bedingungen, Pflichten bei der Antragstellung oder bei der Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen (etwa hydraulischer Abgleich).

Das Seminar zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten der WEG-Verwaltung bei der Beantragung und Begleitung von Fördermitteln auf und gibt anhand einer Reihe von praktischen Fällen wertvolle Tipps zur Vermeidung von Fehlern und zur Reduzierung des Haftungsrisikos.

 

Angesprochen werden unter anderem folgende Themen: 

  • Finanzierungsinstrumente in der GdWE
  • Grundlagen zu Fördermitteln
  • Pflichtenkatalog der Verwaltung bei der Beschlussvorbereitung
  • Hinweis- und Beratungspflichten?
  • Fassung und Durchführung eines „Fördermittel-Abruf-Beschlusses“
  • Haftungsfragen, Schadensersatzpflicht

 

Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht

Preis: 99,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind.

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 1 Nettozeitstunde ausgestellt (§ 15 FAO).

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1 Nettozeitstunde nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

 


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