Die energetische Sanierung von WEG-Anlagen – begleitet von strengen klimapolitischen Zielen und gesetzlichen Vorgaben („Energiewende“) – stellen Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter vor besondere rechtliche Herausforderungen. Noch anspruchsvoller ist die Situation dann, wenn sich in der Anlage vermietete Wohnungseigentumseinheiten befinden.
Dabei stellen sich ganz praktische Fragen, etwa bei der Vorgehensweise für eine beabsichtigte Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme unter Beachtung der Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes und des Mietrechts (etwa § 555b BGB).
Das Seminar beleuchtet die relevanten rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere nach dem Wohnungseigentumsgesetz – einschließlich der mietrechtlichen Besonderheiten – und zeigt anhand von praxisbezogenen und verständlichen Fallbeispielen Lösungswege für die Bewältigung der anstehenden (Rechts-)Fragen auf.
Angesprochen werden unter anderem folgende Themen:
- Was ist eine energetische Sanierung?
Abgrenzung von Erhaltung modernisierende Instandhaltung, baulicher Veränderung, Kollision mit technischen Begriffen, die Sachverständige, Gutachter und Bauingineure verwenden - Voraussetzungen der Beschlussfassung über eine „modernisierende Instandhaltung“ im Bereich der energetischen Sanierung
- Möglichkeiten zur Kostenverteilung
- Vorbereitung, Vorgehen und Durchführung solcher Sanierungsmaßnahmen durch die Verwaltung als Vollzugsorgan der GdWE
- Zusammenspiel wohnungseigentums- und mietrechtlicher Vorschriften
- (Aus-)Blick in die Regelungsgegenstände weiterer Gesetze (bspw. GEG, GEIG)
- Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern (und Mietern)
- Prozessuale Besonderheiten bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von „energetischen Sanierungen“
Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Nettozeitstunde ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2,5 Nettozeitstunde nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.