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E-Mobilität in der WEG – das Praxisseminar!

E-Mobilität in der WEG – das Praxisseminar!

169,00 

05.03.2024 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Jeder Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Errichtung einer Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge. Dieses Praxisseminar stellt anhand von Beispielen die wichtigsten Konstellationen dar.

Beschreibung

„Ich habe Anspruch auf eine Wallbox für meinen Tiefgaragenstellplatz – Verwalter, bereite alles Erforderliche vor!“ So oder so ähnlich verlangen aktuell praktisch täglich Wohnungseigentümer von Verwaltern die Schaffung einer Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge. Damit kommen auf beratend/forensisch tätige Rechtsanwälte und Verwalter eine Vielzahl von Fragestellungen und Problemen zu, die sie im Interesse ihrer Mandantschaft lösen müssen. Ein Beispiel: Welche Informationen muss der verlangende Wohnungseigentümer eigentlich liefern – und was ist dabei die Aufgabe des Verwalters? Kniffelig wird es auch, wenn der Mieter eines Eigentümers sein E-Auto vor Ort laden möchte.

 

Unser Seminar behandelt die aktuell relevanten Fragestellungen, mit denen sich Verwalter, Wohnungseigentümer und Rechtsanwälte konfrontiert sehen. Die wichtigsten Fall-Konstellationen werden anhand von Beispielen praktisch und rechtlich durchgespielt.

Die Teilnehmenden erhalten zudem aktuelle Beschluss-Muster für den Vorbereitungsbeschluss, Gestattungsbeschluss, Vornahmebeschluss und Beschluss über die nachträgliche Teilnahme an der Ladeinfrastruktur.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet

  • Die rechtlichen Grundlagen
    • „Beschlusszwang“ bei baulichen Veränderungen
    • Schaffung der Ladeinfrastruktur als privilegierte bauliche Veränderung
    • Ein oder mehrere ausbauwillige Wohnungseigentümer – Reichweite des Anspruchs, Ersteinrichtung, Verbesserung und Anpassung der baulichen Veränderungen bei steigender Nachfrage
    • Fälle einer ausbauwilligen Mehrheit
    • Gemeinschaft oder Sondereigentümer als „Bauherr[in]“
    • Recht zum Gebrauch: Exklusives Gebrauchsrecht – Mitgebrauchsrecht an Gemeinschaftsflächen – Entstehung von „Sondernutzungsrechten“
  • Beschlussvorbereitung und Beschlussfassung
    • Schaffung einer Entscheidungsgrundlage, Beschlussformulierung – der verlangende Wohnungseigentümer vs. Verwalter, Vorbereitungsbeschluss, Gestattungsbeschluss, Vornahmebeschluss – inhaltliche Bestimmtheit
    • Einschaltung von Sonderfachleuten (Ingenieure, Energieversorger, Rechtsanwälte etc.)
    • Mögliche Beschlussanträge im Detail – mit Beschluss-Muster!
  • Kostentragung und Abrechnungswesen
    • Finanzierung der erforderlichen baulichen Veränderungen
    • Probleme der Kostenverteilung, doppelt qualifizierte Mehrheit
    • Entstehung von „Betriebsgemeinschaften“
    • Die Nachzügler-Problematik – Beschluss über Ausgleichszahlung und deren Abwicklung
    • Rechtsnachfolger-Fälle
  • Beispiel 1: Ein Eigentümer verlangt eine E-Lademöglichkeit auf seinem Stellplatz
  • Beispiel 2: Mehr als 3 Eigentümer verlangen E-Lademöglichkeiten für ihre Stellplätze
  • Beispiel 3: E-Tankstelle auf gemeinschaftlicher Fläche für die ausbauwillige Mehrheit
  • Beispiel 4: Mieter eines Wohnungseigentümers verlangt E-Lademöglichkeit auf gemietetem Stellplatz
  • Prozessuales – Beschlussklagen
    • Anfechtungsklage – Negativbeschluss – Gestattungsbeschluss mit Durchführungsregelungen/Auflagen
    • Beschlussersetzungsklage – Durchsetzung des Anspruchs auf E-Lademöglichkeit – Vorbefassungsgebot – Hilfsanträge
    • Nichtigkeitsklage

 

Referent: 

Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.

Preis: 169,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

 

Teilnehmerkreis:

WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

 

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