E-Mobilität ist ein brisantes Thema aufgrund der aktuellen Klimaschutzziele und der zunehmenden Dieselfahrverbote. Der Boom der Elektroautos hält an. Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte für E-Fahrzeuge geschaffen werden. Betroffen hiervon sind sowohl der öffentliche Raum als auch private Immobilien.
Unser Seminar befasst sich mit der praktischen Umsetzung: Wie kommt das E-Fahrzeug an die Steckdose?
Behandelt werden die rechtlichen Grundlagen und die konkrete Ausgestaltung im Verhältnis Vermieter/Wohnraummieter.
Wichtige Fragestellungen dazu: Wie funktioniert die Einrichtung einer Ladestation durch den Vermieter als Modernisierungsmaßnahme – mit der Konsequenz einer modernisierungsbedingten Mieterhöhung? Und wie gehen Sie um mit dem Anspruch des Mieters gegenüber auf Errichtung einer Ladevorrichtung (§ 554 BGB)?
Eingegangen wird außerdem auf einzelne Aspekte rund um die E-Mobilität, beispielsweise den Anspruch auf Duldung, die Grenze der Unzumutbarkeit und was passiert, wenn der Mieter eigenmächtig tätig wird.
Unser Seminar vermittelt anhand von Beispielsfällen anschaulich und praxisrelevant die Problematik der Elektromobilität und die Umsetzung diesbezüglicher mietrechtlicher Ansprüche.
Das Online-Seminar behandelt viele Praxisbeispiele und bietet Lösungsmöglichkeiten an.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Ausstattungsverpflichtung des Vermieters nach dem GEIG
- Grundlagen und Bedeutung des GEIG
- Wann liegt eine „größere Renovierung“ mit der Verpflichtung zur Ausstattung vor?
- Unwirtschaftlichkeit für den Vermieter – bleibt die absolute Ausnahme
- Gestattungsanpruch des Mieters nach § 554 BGB
- Voraussetzungen und Umfang des Mieteranspruchs
- Interessenabwägung – was sind die wichtigsten Kriterien?
- Anspruch auf Kaution
- Möglichkeiten gesonderter Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter
- Eigene (freiwillige) Maßnahmen des Vermieters
- E-Mobilität als Modernisierungsmaßnahme nach § 555b BGB
- Mieterhöhung nach § 559 BGB?
- Alternative Umsetzungsmöglichkeiten – Betreibermodelle
- E-Laden als Stromlieferung!?
Referentin: Beate Heilmann, Rechtsanwältin, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, langjährige Fachreferentin in der Immobilienwirtschaft, Vorsitzende der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
Preis: 169,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Wohnimmobilienverwalter:innen: Mitarbeiter:innen, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen
Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Immobilienrecht beratend und forensisch tätig sind.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter:innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2,5 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.