Erfährt die GdWE vom Austausch einer Etagenheizung im Bestand, ist der Verwalter unmittelbar gefordert, das in § 71n GEG geregelte komplizierte Informations- und Beratungsverfahren in die Wege zu leiten und vielfältige Fristen zu beachten. Dass in das Spannungsfeld von Sonder- und Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird, macht die Materie zusätzlich komplexer.
Das Seminar zeigt die gesetzlich vorgegebenen Handlungsabläufe und berücksichtigt vor allem die Verwalterrolle. Wir zeigen Ihnen, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Beschlussentscheidung der GdWE vorzubereiten und herbeizuführen ist. Wir erläutern aber auch die Folgen der vorgesehenen Handlungsoptionen für die GdWE und die Wohnungseigentümer.
Ferner zeigen wir Ihnen die juristischen Fallstricke der praktischen Umsetzung einer Zentralisierung der Wärmeversorgung – und ihre Alternativen. Wir beleuchten auch die im GEG vorgesehenen Optionen zur Umlage der entstehenden Kosten.
Dabei sollen den Teilnehmern als zusätzliches Bonbon etliche Muster übermittelt werden:
- Entwurf eines Informationsschreibens zum Verfahren bei Gasetagenheizungen im WEG
- Entwurf einer Einladung/Tagesordnung nebst Informationen und Beschlussvorschlägen für die jetzt anstehenden ETV´s
- Entwurf Aufforderungsschreiben Schornsteinfegermeister und Wohnungseigentümer
- Entwurf einer Einladung/Tagesordnung nebst Beschlussvorschlägen zur ETV nach erstem Heizungstausch,
dies jeweils mit umfangreichen Hinweisen zur Vorgehensweise.
Wir behandeln und beantworten vor allem folgende Themen und Fragestellungen:
- Grundlagen zum „Heizungstausch“ bei Etagenheizungen
- Der vorgesehene Verfahrensablauf in 4 Phasen
- Phase 1: Informationsbeschaffung und -weitergabe
- Pflicht zur Informationsbeschaffung des Verwalters
- Zweck und Inhalt der zu beschaffenden Informationen
- Auskunftsverpflichtete
- Fristen
- Umgang mit dilatorischem/obstruktiven Verhalten
- Pflicht zur Informationsweitergabe
- Notwendigkeit einer Eigentümerversammlung?
- Checkliste
- Phase 2: Vorbereitungsmaßnahmen
- Eintritt des „Sündenfalls“ – die erste defekte Etagenheizung
- Informationspflicht des Wohnungseigentümers
- Pflicht zur unverzüglichen Abhaltung einer ETV
- Beratungsflicht des Verwalters
- Checkliste
- Phase 3: Entscheidungsfindung
- Entscheidungspflicht und -optionen der GdWE
- Informationspflicht des Wohnungseigentümers
- Handlungs-, Beratungs- und Berichtspflicht des Verwalters
- Option 1: Beibehaltung der Etagenheizungen
- Option 2: Zentralisierung der Wärmeversorgung
- Option 3: Teil-Zentralisierung der Wärmeversorgung
- Option 4: Keine Entscheidung
- Notwendige Mehrheiten / Negativbeschlüsse
- Information des Bezirksschornsteinfegermeisters
- Checkliste
- Phase 4: Umsetzung
- Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum
- Änderung des Nutzungszwecks
- Eingriffe in das Sondereigentum
- Entschädigung betroffener Wohnungseigentümer
- Umlage der Kosten des Gemeinschaftseigentums
- Umlage der Kosten des Sondereigentums
- Kostenumlage bei Teilzentralisierung / Nachzüglern
- Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenumlage
- Checkliste
Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.