An vielen baulichen Anlagen wurden keine Wohnungseigentümergemeinschaften begründet; an ihnen bestehen vielmehr Bruchteilsgemeinschaften (BTG). Das WEG findet hier keine Anwendung. In Betracht kommen beispielsweise Garagenanlagen und Grün- oder Wegeflächen, aber auch Spielplätze und andere Freizeitflächen. Möglich ist auch, dass gemeinschaftliche Anlagen und Einrichtungen auf mehreren Grundstücken gleichzeitig errichtet worden sind. Ebenso können sich bauliche Anlagen auf einem separaten – etwa angrenzenden – Grundstück befinden und von mehreren verschiedenen Eigentümern genutzt werden. Schließlich existieren Einrichtungen innerhalb von Wohnungseigentumsanlagen (z.B. Waschräume, Schwimmbäder, Fitnessräume oder „Mehrfachparker“ in der Tiefgarage), an denen eine BTG besteht.
Aktuell können BTG durch die gemeinsame Anschaffung und Nutzung einer auf mehreren nebeneinanderliegenden Dächern installierten Photovoltaikanlage oder die gemeinsame Anmietung einer Heizungsanlage (sog. Contracting) entstehen.
In allen beschriebenen Fällen erfolgt die Verwaltung dieser Anlagen und Einrichtungen nicht nach dem WEG und stellen sich für Verwalter und Rechtsanwälte in der täglichen Praxis eine Vielzahl von Fragen, wie die rechtlich richtige Einordung dieser „Gemeinschaften“, die Handhabung anstehender Erhaltungsmaßnahmen oder deren Abrechnung.
Das Seminar vermittelt Verwaltern und Rechtsanwälten einen praxisbezogenen Überblick über die Besonderheiten der sog. Bruchteilsgemeinschaft (in Abgrenzung etwa zu einer „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder zur „Wohnungseigentümergemeinschaft“). Die Rechtsbeziehungen der Eigentümer untereinander als auch zu Dritten werden ebenso beleuchtet wie der Aufgaben- und Pflichtenkreis des Verwalters. Neben dem Finanz- und Abrechnungswesen werden ferner praxisrelvante Themenfelder wie Beschlussfassung, Erhaltungsmaßnahmen, Vertretungsrechte etc. beleuchtet und mit anschaulichen Beispielen verständlich dargestellt.
Für dieses Seminar erhalten Sie eine qualifizierte Bescheinigung über 2 Nettozeitstunden für den Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Abgrenzung der BTG zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Was folgt aus dem Fehlen der Rechtsfähigkeit einer Bruchteilsgemeinschaft?
- Analoge Anwendung von Grundsätzen oder Vorschriften des WEG?
- Haftung der einzelnen Bruchteilseigentümer gegenüber Vertragspartnern, der Behörde oder sonstigen Dritten
- Darstellung der relevanten rechtlichen Grundlagen
- Regelungen durch Beschluss
- Regelungen in Vereinbarungen
- Gesetzliche Regelungen
- Verwalter und Verwaltervertrag
- Aufgaben und Befugnisse
- Wie kann der Verwalter bestellt werden?
- Wie – und mit wem – kommt der Verwaltervertrag wirksam zustande?
- Welchen Inhalt kann der Verwaltervertrag haben?
- Wie kommt der Verwaltervertrag wirksam zustande?
- Was gilt, wenn ein Bruchteileigentümer ausscheidet und ein neuer Eigentümer eintritt?
- Das Rechnungswesen und Finanzverwaltung in der Bruchteilsgemeinschaft
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Beitragsrückstände
- Abrechnung und Hausgeldbeitreibung nach Eigentümerwechsel
- Kostenverteilungsschlüssel und Einzelfragen
- Rücklagen, insbesondere die Erhaltungsrücklage
- Rechte und Pflichten bei Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Beschluss über Gebrauchsregelung
- Abwehr von Störungen durch andere Bruchteilseigentümer oder Dritte
- Bauliche Maßnahme
- Erhaltungsmaßnahmen
- Bauliche Veränderungen
- Die Eigentümerversammlung
- Die praktische und rechtliche Behandlung/Handhabung einer BTG innerhalb der WEG
- Vertretungsbefugnis
- Ausübung des Stimmrechts – Wahl eines sog. Stimmrechtsvertreters
- Das gerichtliche Verfahren in Angelegenheiten der Bruchteilsgemeinschaft
Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.
Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Mietrecht beratend und forensisch tätig sind.
WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.
Wohnimmobilienverwalter: Mitarbeiter, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.