Bald beginnt die Zeit der Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen. In nahezu allen Fällen ist der WEG-Verwalter dazu aufgerufen, die Beschlüsse vorzubereiten und durchzuführen. Aber was genau ist dabei zu beachten? Welche Maßnahmen sind vorab zu ergreifen? Woran ist bei der Organisation einer Eigentümerversammlung zu denken und welche Fehler können dabei unterlaufen? Worauf muss bei deren Durchführung geachtet werden und welche Anforderungen haben Gesetzgeber und Rechtsprechung für eine ordnungsmäßige Beschlussfassung aufgestellt?
Das Seminar hilft mit vielen praktischen Beispielen und Anwendungsfällen dabei, in der täglichen Arbeit der WEG-Verwaltung die zehn größten Fehler bei der Eigentümerversammlung zu vermeiden. Mit einer Reihe von praxisnahen Tipps und Hinweisen werden rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten bei der Beschlussvorbereitung und -fassung dargestellt.
Wir behandeln die 10 größten Fehler aus diesen Bereichen:
- Vorbereitung der Eigentümerversammlung
- Informationen, Übersendung von Unterlagen, Entscheidungsgrundlagen
- Auswahl von Versammlungsort und -zeit
- Hausrecht in der Versammlung
- Formulierung von Beschlussinhalten
- Stimmenauszählung und Stimmrechtsverbote
- Trennung von Sachbeschluss, Kostenverteilung und Finanzierung
- Absenkungsbeschlüsse
- und, und, und …
Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.