Die baulichen Veränderungen sind das Kernstück der WEG-Reform und sehr konfliktbeladen. So gehören zum Beispiel der Einbau eines Personenaufzuges, die Errichtung eines Gartenhauses, der Einbau zusätzlicher Fenster, der Einbau einer Klimaanlage oder die Installation einer Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität zu den „Standardmaßnahmen“ in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das neue WEG nennt eine Vielzahl von Voraussetzungen, etwa für die Beschlussfassung, für „privilegierte bauliche Veränderungen“, für die Grenzen der Umgestaltung der Wohnanlage, aber auch für die Verteilung anfallender Kosten und Nutzungen unter den Wohnungseigentümern. Hier gilt es für den WEG-Verwalter: Fehler vermeiden!
Das Seminar vermittelt einen praktischen Überblick über die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen. Anhand von vielen Beispielen aus der Praxis unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung stellt der WEG-Richter Barry Sankol die Fehlerquellen dar und präsentiert praxisnahe Lösungsansätze.
Wir behandeln die 10 größten Fehler aus diesen Bereichen:
- Was ist eine „bauliche Veränderung“ i.S.v. § 20 WEG?
- „Beschlusskompetenz“, „Beschlusszwang“
- Abgrenzung zu Erhaltungsmaßnahmen (§§ 18, 19 WEG)
- Privilegierte bauliche Veränderungen (insb. E-Mobilität, Barrierereduzierung)
- Grenzen baulicher Veränderungen
- Anspruch auf Vornahme baulicher Veränderungen
- Kostenverteilung und ihre Voraussetzungen (§ 21 WEG)
- Vorbereitung und Durchführung von „Baubeschlüssen“ durch die Verwaltung
- Rückbau ungenehmigter Bauten
- und, und, und …
Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.