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Der richtige Umgang mit Geldern der GdWE – was muss der Verwalter beim Finanzmanagement unbedingt beachten?

Der richtige Umgang mit Geldern der GdWE – was muss der Verwalter beim Finanzmanagement unbedingt beachten?

Der richtige Umgang mit Geldern der GdWE – was muss der Verwalter beim Finanzmanagement unbedingt beachten?

129,00 

01.10.2025 – 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Ob Sicherstellung der Liquidität, Verwaltung der verschiedenen Rücklagen, der Umgang mit Krediten oder die Verwendung öffentlicher Zuschüsse. Der WEG-Verwalter ist „Finanzmanager“ der GdWE und damit einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Ein WEG-Richter sagt, worauf Verwalter unbedingt achten müssen.

Beschreibung

Wohnungseigentümer zahlen Wohngelder oder leisten Zahlungen auf Sonderumlagen, es werden Erhaltungsrücklagen in der Gemeinschaft gebildet, Einnahmen aus Mietverträgen werden erzielt, Kreditbeträge oder öffentliche Zuschüsse werden ausbezahlt etc. In jedem Fall sammeln sich auf gemeinschaftlichen Konten fortlaufend Gelder an. Daraus leitet sich für die WEG-Verwaltung die Frage ab, wie sie mit diesen Finanzmitteln umzugehen hat: Müssen die Mittel auf Girokonten belassen werden? Dürfen die Beträge angelegt werden und ggfs. zu welchen Konditionen? Wie wird die Liquidität gesichert? Darf die Verwaltung selbständig über das „Finanzmanagement“ in der GdWE entscheiden oder müssen die Eigentümer dazu Vorgaben machen? Kurzum: Wie werden die Gelder der Gemeinschaft rechtssicher verwaltet?

Das Seminar zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten der WEG-Verwaltung beim „Finanzmanagement“ in der GdWE auf und gibt anhand einer Reihe von praktischen Fällen wertvolle Tipps zur Vermeidung von Fehlern und zur Reduzierung des Haftungsrisikos.

Angesprochen werden unter anderem folgende Themen:

  • Welche Arten von Finanzmitteln gibt es in einer GdWE?
  • Darf oder muss der Verwalter insolvenzfeste Anlage- und Verwahrungsmöglichkeiten für die Erhaltungsrücklage wählen?
  • Wie betreibt der Verwalter rechtssicher ein Liquiditätsmanagement?
  • Welche Kompetenzen hat die Verwaltung aus Gesetz, Vereinbarung oder Vertrag beim Umgang mit Geldern der Gemeinschaft?
  • Bedarf es Beschlussfassungen der Wohnungseigentümer und wie sehen diese aus?
  • Was sind die konkreten Haftungsrisiken des Verwalters und wie kann er sie minimieren? Wann besteht eine Schadensersatzpflicht?

Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht

Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

 


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