Wohnungseigentümer zahlen Wohngelder oder leisten Zahlungen auf Sonderumlagen, es werden Erhaltungsrücklagen in der Gemeinschaft gebildet, Einnahmen aus Mietverträgen werden erzielt, Kreditbeträge oder öffentliche Zuschüsse werden ausbezahlt etc. In jedem Fall sammeln sich auf gemeinschaftlichen Konten fortlaufend Gelder an. Daraus leitet sich für die WEG-Verwaltung die Frage ab, wie sie mit diesen Finanzmitteln umzugehen hat: Müssen die Mittel auf Girokonten belassen werden? Dürfen die Beträge angelegt werden und ggfs. zu welchen Konditionen? Wie wird die Liquidität gesichert? Darf die Verwaltung selbständig über das „Finanzmanagement“ in der GdWE entscheiden oder müssen die Eigentümer dazu Vorgaben machen? Kurzum: Wie werden die Gelder der Gemeinschaft rechtssicher verwaltet?
Das Seminar zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten der WEG-Verwaltung beim „Finanzmanagement“ in der GdWE auf und gibt anhand einer Reihe von praktischen Fällen wertvolle Tipps zur Vermeidung von Fehlern und zur Reduzierung des Haftungsrisikos.
Angesprochen werden unter anderem folgende Themen:
- Welche Arten von Finanzmitteln gibt es in einer GdWE?
- Darf oder muss der Verwalter insolvenzfeste Anlage- und Verwahrungsmöglichkeiten für die Erhaltungsrücklage wählen?
- Wie betreibt der Verwalter rechtssicher ein Liquiditätsmanagement?
- Welche Kompetenzen hat die Verwaltung aus Gesetz, Vereinbarung oder Vertrag beim Umgang mit Geldern der Gemeinschaft?
- Bedarf es Beschlussfassungen der Wohnungseigentümer und wie sehen diese aus?
- Was sind die konkreten Haftungsrisiken des Verwalters und wie kann er sie minimieren? Wann besteht eine Schadensersatzpflicht?
Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.