Schon durch das neue WEG-Recht sind auf Sie als Verwalter*in eine Vielzahl neuer Aufgaben und Organisationspflichten zugekommen, die zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einer sinkenden Vergütung geführt haben. Jetzt kommen durch die Energiewende – z.B. ganz aktuell durch die EnSimiMav und ab dem 01.01.2024 durch das neue Gebäudeenergiegesetz – weitere Aufgaben und Pflichten auf Sie zu, die es unbedingt erforderlich machen, die Verwalterverträge zu aktualisieren.
Unser neuer Verwaltervertrag 2024 stattet Sie als WEG-Verwalter*in mit den Entscheidungsbefugnissen aus, die Sie für eine effiziente Verwaltung benötigen, und sichert Ihnen wieder eine angemessene Vergütung.
Das Online-Seminar gibt Ihnen anhand von Gesetzen und der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über Ihren Aufgaben- und Pflichtenkreis – ergänzt um viele Praxisfälle. Sie erfahren, worauf Sie bei den Beschlüssen über Ihre Verwalter*innen-Bestellung und den Abschluss des Verwaltervertrags besonders achten müssen. In unserem Seminar erläutern wir zudem die für Ihre Praxis relevanten und zu empfehlenden Erweiterungen Ihrer gesetzlichen Befugnisse.
Sie erhalten kostenfrei unseren komplett neuen Verwaltervertrag 2024 als Word-Datei!
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Wirksamer Beschluss über die Verwalterbestellung
- Wirksamer Abschluss des Verwaltervertrags
- Klare Beschreibung der vom Verwalter zu erbringenden Grundleistungen mit detailliertem Maßnahmenkatalog.
- Erweiterung und Konkretisierung weiterer Befugnisse gemäß § 27 Abs. 2 WEG
- Eigenständige Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen
- Vorbereitung privilegierter baulicher Veränderungen unter Einschaltung von Sonderfachleuten
- Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Vorverwalter (Jahresabrechnung, Rechnungslegung, Herausgabe von Verwaltungsunterlagen)
- Durchsetzung des Betretungs- und Gestattungsrechts gegenüber Wohnungseigentümern und Mietern
- Sicherstellung der Verkehrssicherheit
- Fakultativ: Vorgehen bei Verstößen gegen vereinbarte oder beschlossene Gebrauchsregelungen; Vorgehen gegen nicht genehmigte bauliche Veränderungen.
- Sondervergütungsregelungen aufgrund von:
- beschlossenen Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen
- Vorbereitung und Bearbeitung gerichtlicher Verfahren
- Gesondert gebildeten Betriebsgemeinschaften mit speziellen Kosten- und Nutzerkreisen
- Online-Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlung
- Überwachung durch den Verwaltungsbeirat
- Betretungsrecht gegenüber besitzendem Dritten
- Jederzeitige Abberufung des Verwalters und weitergehende Vergütungsansprüche
- Argumentationshilfen, um den Wohnungseigentümern die einzelnen Regelungen des Vertrages erläutern zu können.
Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.
Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter*innen, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter*innen und Prokurist*innen der Verwaltungsunternehmen.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter*innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.