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Der neue Verwaltervertrag für die Miet-Verwaltung 2024 – mit Vertragsmuster!

Der neue Verwaltervertrag für die Miet-Verwaltung 2024 – mit Vertragsmuster!

169,00 

29.02.2024 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Mit diesem Seminar feiert unser neuer Vertrag für die Miet-Verwaltung 2024 – einschließlich der Sondereigentumsverwaltung! – Premiere. Als Teilnehmer erhalten Sie unseren Verwaltervertrag mit Formulierungshilfen als Word-Dateien. In dem Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei Abschluss, Durchführung und Beendigung des Verwaltervertrages besonders achten müssen.

Beschreibung

Die Anforderungen an die Professionalität der Mietverwaltung sind, gerade durch die Rechtsänderungen der letzten Zeit, erheblich gestiegen. Eigentümer und Vermieter erwarten mehr denn je eine optimale Betreuung ihrer Immobilien, die Sicherstellung von Rentabilität und Werterhalt. Die Aufgaben des Mietverwalters sind dabei weit gefächert und die Erwartungshaltung des Kunden oftmals hoch. So entsteht schnell Unsicherheit und oftmals auch Streit darüber, was der Mietverwalter alles leisten muss – und was nicht bzw. nur gegen ein zusätzliches Entgelt.

Der Verwalter ist daher gut beraten, im Verwaltungsvertrag seine Rechte und Pflichten sowie die des Vermieters möglichst konkret festzulegen. Dies betrifft die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Abschluss, Betreuung und Beendigung der Mietverhältnisse ebenso wie die kaufmännische und technische Betreuung des Mietobjekts. Dazu gehört auch eine nach Grund- und Zusatzleistungen differenzierte Struktur der Verwaltervergütung, um die anstehenden Herausforderungen rund um die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestands  wirtschaftlich bewältigen zu können. Klare Regelungen sind auch für den Fall der Veräußerung des Verwaltungsobjekts vorzusehen. Für die Abwicklung des Verwaltungsmandats im Falle dessen Beendigung sind genaue Absprachen zu treffen.

Dabei sind die Besonderheiten der zu betreuenden Liegenschaften zu berücksichtigen. Im Vertrag über die Verwaltung reiner Mietwohnanlagen sind andere Schwerpunkte zu setzen als bei der Sondereigentumsverwaltung oder der Betreuung von Gewerbeimmobilien.

Das Online-Seminar bietet daher konkrete Vorschläge für die Gestaltung des Mietverwaltervertrags anhand von Musterformulierungen, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Hierdurch wird eine unmittelbare praktische Umsetzbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse gewährleistet.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Abschluss des Mietverwaltungsvertrags – die Vertragsparteien
  • Vertragsschluss mit dem Eigentümer oder Eigentümermehrheiten
  • Vertragsschluss mit Vermietungsgesellschaften/Zwischenmietern
  • Vertragsschluss mit dem Nießbraucher
  • Gewerbeerlaubnis, Versicherung und Weiterbildung des Verwalters
  • Objekt- und Unterlagenübergabe, Aufnahme der Verwaltungstätigkeit
  • Wechsel der Vertragsparteien, Inhaberwechsel, Tod des Vermieters
  • Regelungen zu Vertragsdauer und Vergütung
  • Laufzeitoptionen
  • Grund- und Zusatzvergütungen nach dem Baukastenprinzip
  • Besondere Verwalterleistungen
  • Veräußerung des Verwaltungsobjekts
  • Regelungen zur Mietverwaltung
  • Vermittlung von Mietverträgen
  • Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverhältnissen
  • Übergabe und Abnahme von Mietobjekten
  • Überwachung von Mietanpassungs- und Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Durchführung von Mietanpassungen und Mieterhöhungen
  • Gestattung baulicher Veränderungen (E-Mobilität, Balkonkraftwerk, etc.)
  • Gestattung von Nutzungsänderungen
  • Die Verwaltervollmacht
  • Regelungen zur kaufmännischen und Finanzverwaltung
  • Kontenführung
  • Kautionsverwaltung
  • Abrechnung der Betriebskosten nebst Heizkostenabrechnung
  • Sonderaufgaben bei der Abrechnung (§ 35 a EstG, CO2KostAufG, etc.)
  • Digitalisierung von Verwaltungsunterlagen
  • Regelungen zur rechtlichen Verwaltung
  • Mietinkasso und Forderungsbetreibung
  • Zahlungs-, Räumungs- und Herausgabeklagen
  • Störungsabwehr, Unterlassungsklagen
  • Behördliche Maßnahmen
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts
  • Regelungen zur technischen Verwaltung
  • Laufende Bewirtschaftung
  • Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Regelungen zur Vertragsabwicklung
  • Rechnungslegung und Herausgabe der Verwaltungsunterlagen
  • Haftungs- und Verjährungsregelungen
  • Sondereigentumsverwaltung
  • Vertretung des Vermieters gegenüber der GdWE
  • Stimmrechtsvollmacht
  • Besonderheiten der Abrechnung vermieteten Wohnungseigentums
  • Mieterbindung an Hausordnung, Vereinbarungen, Beschlüsse
  • Gewerbemietverwaltung
  • Schriftformgebot
  • Umsatzsteueroption
  • Überwachung von Index-Mieten
  • Überwachung von Laufzeitoptionen

 

Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.

Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: Wohnimmobilienverwalter*innen: Mitarbeiter*innen, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter*innen, Prokurist*innen der Verwaltungsunternehmen

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter*innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.

 

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

 

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