Beschreibung
Das CO2KostAufG ist Kern des Klimapakets 2030 der Bundesregierung. Sein Ziel ist die Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 um 55 % gegenüber dem CO2Ausstoß von 1990. Eine Verteuerung fossiler Energieträger durch eine Bepreisung von CO2 in Form einer entsprechenden Steuer soll dieses Ziel erreichen helfen. Wie man diese Steuer zwischen Vermieter und Mieter aufteilen muss, regelt das CO2KostAufG. Es gilt für alle Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2023 .
Unser Seminar veranschaulicht die praktische Umsetzung im Verwalteralltag mit praxisnahen Berechnungsbeispielen. Von dem erfahrenen Verwalter und Rechtsanwalt Gerd Vogl werden Ihre Fragen praxisorientiert beantwortet sowie Empfehlungen und Hilfestellungen gegeben – auf Augenhöhe, von Verwalter zu Verwalter!
Im Fokus stehen folgende Themen und Fragestellungen:
- Entwicklung der CO2-Bepreisung
- Was gilt für das abweichende Wirtschaftsjahr 2022/2023?
- Was gilt für Wohn- und Gewerbeimmobilien bei gemischter Nutzung?
- Wie funktioniert die Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter?
- Was versteht man unter dem Stufenmodell?
- Was gilt, wenn Mieter sich selbst mit Wärme/Warmwasser versorgen?
- Wann greift die Beschränkung des Vermieteranteils?
- Was müssen Verwalterinnen und Verwalter beachten?
- Berechnungsbeispiele
Referent: Gerd Vogl, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zugleich Prokurist der Hemrich Hausverwaltungs-KG, erfahrener Referent der Immobilienwirtschaft und Autor wissenschaftlicher Fachbeiträge
Preis: 99,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Wohnimmobilienverwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Mietverwaltung betraut sind
WEG-Verwalter: WEG-Sachbearbeiter und WEG-Sachbearbeiterinnen
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1, 5 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 1,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.