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Bauliche Veränderungen in der GdWE – das Grundlagenseminar

Bauliche Veränderungen in der GdWE – das Grundlagenseminar

199,00 

14.02.2024- 14.00 Uhr bis 16.45 Uhr (2,5 Nettozeitstunden).

Ob Gartenhaus, Wallbox oder Fassade, bauliche Veränderungen flankieren auch nach einer Reform noch vielfältige Fragen im WEG-Recht. Das Online-Seminar gibt Ihnen einen praxisbezogenen Überblick über Voraussetzungen baulicher Veränderungen, die wichtigsten „Stolperfallen“ auf dem Weg zur Umsetzung und eine Anfechtung vor Gericht. Konkrete Beispiele aus der Praxis gestalten das Seminar für Einsteiger und alten Hasen spannend

Beschreibung

Bauliche Veränderungen wie der Einbau von Personenaufzug oder Ladeinfrastruktur für E-Mobilität – gehören zu den „Standardmaßnahmen“ in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die letzte Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes Ende 2020 in den §§ 20, 21 hat das Recht der baulichen Veränderungen grundlegend neu geordnet. In unserem Online-Seminar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen baulicher Veränderungen und die wichtigsten Regelungen zu Kosten und Nutzungen kennen – vermittelt anhand anschaulicher Praxisbeispiele.

Das neue WEG-Recht hat vielfältige neue Beschlussmöglichkeiten zu Erhaltung und baulicher Veränderung im Gepäck. Es ist auf Modernisierung ausgerichtet, eine einfache Mehrheit kann jetzt vieles entscheiden. Unser Seminar beantwortet viele Fragen zu den neuen Optionen. Wir beschäftigen uns aber auch mit dem neuen Umgang mit rechtswidrigen baulichen Veränderungen und den Voraussetzungen für „privilegierte bauliche Veränderungen“, mit den Grenzen der Umgestaltung einer Wohnanlage oder der Verteilung anfallender Kosten unter den Wohnungseigentümern.

Kurzum: Sie erhalten einen guten Ein- und Überblick in die und zu den Voraussetzungen und Praxisproblemen baulicher Veränderungen im WEG-Recht. Anhand vielfältiger Beispiele machen wir Fachanwälte, Verwalter und Teammitglieder mit unterschiedlichsten Vorkenntnissen kurzweilig mit den Grundlagen und aktuellen Problemen vertraut.

 

Insbesondere werden folgende Themenpunkte und Fragestellungen behandelt:

  • Die neue Grundstruktur der baulichen Maßnahmen
  • Abgrenzung von Erhaltung und baulicher Veränderung – Problem der „modernisierenden Erhaltung“
  • Anspruch jedes Wohnungseigentümers auf bestimmte Arten baulicher Veränderungen
    • Überblick über die privilegierten baulichen Veränderungen (E-Lademöglichkeit, Barrierefreiheit etc.)
    • Anspruch auf Zustimmung bei fehlender Beeinträchtigung
  • Besonderheiten bei dem Vornahmebeschluss – die Gemeinschaft baut
  • Besonderheiten bei Gestattungsbeschluss – der Wohnungseigentümer baut
  • Kosten- und Nutzenverteilung
    • Bei baulichen Veränderungen im Individualinteresse
    • Verteilung auf sämtliche Wohnungseigentümer – Problem der 2/3-Mehrheit und Amortisation
    • Neue Beschlusskompetenz für abweichende Regelungen
  • Anspruch auf nachträgliche Teilhabe durch „Nachzügler“
    • Beschlusszwang
    • Probleme bei Ermittlung und Abwicklung der Ausgleichszahlung
  • Kollision von neuem Recht und Teilungserklärung – was gilt jetzt?
  • Schranken baulicher Veränderungen
    • Veränderungssperre – grundlegende Umgestaltung, unbillige Benachteiligung
    • Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
  • Der Umgang mit rechtswidrigen baulichen Veränderungen
    • Probleme mit Alt-Fällen, Eigentumsübergang und Kostentragungspflicht
    • Neue Handlungsoptionen für die Wohnungseigentümergemeinschaft
    • Verjährungsproblematik

Referent

Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor wissenschaftlicher Fachbeiträge und langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht

 

Preis
199,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Fortbildungspflicht
Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen stellen wir eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung über 2,5 Nettozeitstunden zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer aus (§ 15 FAO).

Weiterbildungspflicht
Verwalter und Verwalterinnen erhalten über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

 

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