Der Hintergrund:
Zwei Top-Juristen stellen Ihnen in verständlicher Weise die wichtigsten Entscheidungen zum neuen WEG-Recht vor, erläutern diese im Gesamtzusammenhang und geben wertvolle Tipps, die Sie sofort in Ihrer Rechts- und Verwaltungspraxis anwenden können. Vor jedem Themenblock werden die relevanten Grundlagen wiederholt.
Das sind unsere Fach-Referenten:
Barry Sankol ist WEG-Richter beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Durch seine langjährige Erfahrung kann er Ihnen hautnah wertvolle Praxis-Tipps an die Hand geben, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag erfolgreich einbringen können.
WEG-Fachanwalt Marcus Greupner gehört zu den Top-Fachreferenten im Bereich WEG-Recht.
Die erläuterten Entscheidungen betreffen unter anderem folgende Themen:
- Leitungswasserschaden: Verteilung des Selbstbehalts bei Schäden im Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum – inkl. Beschluss-Muster zur Änderung der Verteilung des Selbstbehalts
- Strangsanierung: Reichweite der Beschlusskompetenz in Bezug auf das Sondereigentum (Badsanierung)
- Erneuerung einer Wohnungstür: Kostentragung nur durch den Wohnungseigentümer – Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot?
- Mehrhausanlage und Sanierung der Tiefgarage: Wie erfolgt die Kostenverteilung, wenn auch konstruktive Gebäudeteile betroffen sind?
- Vergleichsangebote: Gilt das auch bei der Beauftragung eines Sachverständigen?
- Außenaufzug und Anspruch auf Barrierefreiheit: Wann greift die gesetzliche Veränderungssperre?
- Wanddurchbruch zwischen 2 Wohnungen: Voraussetzungen für einen Gestattungs-, Genehmigungsbeschluss
- Bauliche Veränderung ohne Beschluss: Einwendungen im Rückbauprozess
- Umgang mit rechtswidrigen baulichen Veränderungen: Gemeinschaft muss einen Beschluss fassen – welche Möglichkeiten kommen in Betracht?
- E-Autos: Beschlossenes Verbot des Abstellens in der Tiefgarage
- Hybride Eigentümerversammlung: Online-Teilnahme, ordnungsmäßiger Beschluss
- Jahresabrechnung: Anforderungen an die Bestimmtheit des Beschlusses – muss jeder Eigentümer sämtliche Beträge aller Wohnungseigentümer kennen?
- Auskunftsanspruch gegen Verwalter vs. Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen: Was muss der verlangende Eigentümer beachten?
- Digitalisierung von Verwaltungsunterlagen: Anforderungen an die Bestimmtheit des Beschlusses inkl. Beschluss-Muster
- Beschluss zum Abstellen von PKW auf gemeinschaftlicher Fläche: Was ist die Folge, wenn er gegen öffentliches Recht verstößt – Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit?
- Wohnen in Teileigentumseinheit: Wann stört das Wohnen bei typisierender Betrachtung mehr als eine gewerbliche Nutzung?
- Streitwert bei Anfechtung der „Jahresabrechnung“: Berechnung nach der (geringen) Abrechnungsspitzes, oder dem (hohen) Gesamtbetrag der Jahresabrechnung?
- Anfechtungsklage mit falschem/unklarem Passivrubrum: „Übrige Wohnungseigentümer“ statt Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – nur einfache Falschbezeichnung oder Klage gegen falsche Partei?
… Und viele weitere wichtige gerichtliche Entscheidungen!
Referenten:
Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.
Marcus Greupner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – das Magazin Focus führt Rechtsanwalt Greupner auch 2022 wieder in der Liste der Top-Anwälte Deutschlands. Er ist zudem langjähriger Referent in der Wohnungswirtschaft.
Preis: 329,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Frühbucherrabatt: Teilnehmer, die bis einschließlich 12.11.2022 buchen, zahlen 299,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.
WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.