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Neues Problem! Der Entschädigungsanspruch des Wohnungseigentümers nach § 14 Abs. 3 WEG

Neues Problem! Der Entschädigungsanspruch des Wohnungseigentümers nach § 14 Abs. 3 WEG

129,00 

03.04.2025 – 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Bauarbeiten im Sondereigentum – bekommt der Wohnungseigentümer bei Beeinträchtigungen eine Entschädigung? Was die WEG-Reform mit den aktuellen Herausforderungen zu dieser Frage zu tun hat, verraten wir Ihnen im praxisnahen Online-Seminar.

Beschreibung

Wo gehobelt wird, fallen Späne – und die Laune sinkt. Erhaltungsmaßnahmen der Wohnungseigen-tümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigen oder beschädigen nicht selten das Sondereigentum. Stellt ein betroffener Wohnungseigentümer daraufhin Schadensersatzan-sprüche, fallen sie allerdings selten auf fruchtbaren Boden.

Deshalb sieht § 14 Abs. 3 WEG einen besonderen Ersatzanspruch vor, der unabhängig vom Ver-schulden nicht mehr nur den „klassischen“ Entschädigungsanspruch abdeckt: Nun fallen sämtliche nachteiligen Wirkungen auf das Sondereigentum und sogar Beeinträchtigungen, die von einem anderem Sondereigentum ausgehen und die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, unter § 14 Abs. 3 WEG.

Der neue Anwendungsbereich erweitert die Haftung erheblich – und verändert auch die Seite der Rechtsfolgenseite massiv. Denn entgegen bisheriger Rechtslage gilt jetzt ein auf Geldzahlung ge-richteter Aufopferungsanspruch.

Die neue Rechtslage hat erhebliche Auswirkungen für die Verwaltungspraxis und ihre rechtliche Begleitung. Aus der Neuregelung entstehen vielfältige Abgrenzungs- und Anwendungsfragen, die aktuell Gegenstand der juristischen Diskussion sind.

Was heißt das für die WEG-Verwaltung? Aus der rechtlichen Theorie geht‘s in die verwalterische Praxis: Im kurzweiligen Online-Seminar erläutern wir anhand praktischer Fallbeispiele die Auswir-kungen der Neufassung des § 14 Abs. 3 WEG und die folgenden Konsequenzen.

Wir behandeln und beantworten vor allem folgende Themen und Fragen:

Voraussetzungen des Ersatzanspruchs aus § 14 Abs. 3 WEG

• Nicht zumutbare Einwirkungen auf das Sondereigentum
• Einwirkungen auf Sondernutzungsrechte
• Was gilt bei mittelbaren oder ideellen Beeinträchtigungen?
• Selbstbeeinträchtigung aufgrund übertragener Erhaltungspflicht
• Verschleppte Erhaltung des Gemeinschaftseigentums
• Bestehen einer Duldungspflicht
• Anspruch auf Stellung von Sicherheiten

Wer ist Anspruchsgegner?

• Durch die GdWE veranlasste Einwirkungen
• Von anderem Sondereigentum ausgehende Einwirkungen

Verschuldensunabhängige Zustandshaftung

• Ist § 906 Abs. 2 BGB noch analog anwendbar?
• Unmittelbare Haftung für den Zustand des Sondereigentums
• Haftung des Mieters/Nutzers von Sondereigentum
• Haftung der GdWE für den Zustand des Gemeinschaftseigentums

Rechtsnatur des Ersatzanspruchs

• Anwendbarkeit des Schadenersatzrechts?
• Anwendung aufopferungsrechtlicher Grundsätze
• Kein Abzug „neu für alt“?
• Schadensschätzung durch das Gericht gem. § 287 ZPO
• Versicherungsrechtlicher Lösungsansatz

Der reine Geldersatzanspruch

• Ausschluss der Naturalrestitution?
• Fehlende Handlungs- und Beschlusskompetenz der GdWE
• Das Geschädigten-Wahlrecht in der Abwicklungspraxis

Umfang des Ersatzanspruchs

• Substanzschäden
• Vermögensschäden
• Sicherungs- und Schadensverhütungskosten
• Ersatz für entgangene Eigennutzung?
• Ersatz für aufgewandte Arbeitszeit?

Abwicklung von Ersatzzahlungen

• Beschlusskompetenzen der Eigentümerversammlung
• Vorwegabzug des Eigenanteils
• Aufrechnungsrechte des Betroffenen
• Darstellung in der Jahresabrechnung

Referent:
Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immo-bilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft

Preis:
129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältin-nen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind.

Weiterbildungspflicht:
Verwaltern und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Wei-terbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.


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