29. Oktober 2025

29. Oktober 2025

Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sieht vor, die erst 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwaltungen aufzuheben. Das Ministerium begründet das Vorhaben mit „Bürokratieabbau“. In der Immobilienbranche stießen die Pläne auf deutliche Kritik.

Seit 1. August 2018 müssen sich Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren in einem Umfang von 20 Zeitstunden fortbilden. Das schreibt § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vor. Die Regelung gilt für gewerbliche WEG- und Mietverwalter, und zwar nicht nur für Inhaber der Gewerbeerlaubnis, sondern auch für alle Angestellten, die an der Verwaltungstätigkeit mitwirken. Die Weiterbildungspflicht war als ein Instrument zur Qualitätssicherung eingeführt worden. Die dafür jährlich anfallenden Bürokratiekosten wurden damals mit knapp 29.000 Euro beziffert.

Diverse Verbände aus der Immobilienbranche reagierten mit deutlicher Kritik auf die Pläne des BMEW. Haus & Grund Deutschland erwartet von dem Vorhaben keine spürbare Entlastung und befürchtet, dass es Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz schwächt, beispielsweise indem die Risiken fehlerhafter Beschlüsse und steigender Haftung erheblich zunehmen. Der Verband Wohnen im Eigentum lehnt die Aufhebung der Weiterbildungspflicht ebenfalls entschieden ab. Aus Sicht von Vorständin Dr. Sandra von Möller sind die bestehenden Anforderungen „das Minimum, um Qualität und Rechtssicherheit zu gewährleisten“. Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), betonte: „Regelmäßige Fortbildung ist in der Branche von zentraler Bedeutung, da im Gegensatz zum Makler, der Verwalter einer treuhänderischen Tätigkeit nachgeht und dafür in der Haftung ist.“ Er erinnerte daran, dass die Fortbildungspflicht anstelle eines Sachkundenachweises von einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD eingeführt wurde. Dass nun wieder eine Große Koalition dies rückgängig machen will, bezeichnet er als „starkes Stück“.

Das Ministerium hatte den Verbänden den Referentenentwurf vor wenigen Tagen zugeleitet. Sie können bis zum 22. Oktober Stellung nehmen.

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