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Praxisseminar: Neue Heizkostenverordnung in der Miet-Verwaltung

Praxisseminar: Neue Heizkostenverordnung in der Miet-Verwaltung

149,00 

02.06.2022 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Die neue Heizkostenverordnung enthält eine Vielzahl neuer Verpflichtungen, die zeitlich gestaffelt zu erfüllen sind. Dieses Seminar richtet sich speziell an den Miet-Verwalter und Juristen, die im Mietrecht tätig sind

Beschreibung

Dieses Seminar richtet sich speziell an den Miet-Verwalter und Juristen, die im Mietrecht tätig sind.

Die am 01.12.2021 in Kraft getretene neue Heizkostenverordnung bereitet sämtlichen Beteiligten erhebliche praktische und rechtliche Probleme. Die HKVO enthält eine Vielzahl neuer Verpflichtungen, die zeitlich gestaffelt zu erfüllen sind. Bereits die erste Pflicht – die monatliche Informationspflicht gegenüber dem Nutzer – führt zu einer Vielzahl von Fragestellungen und rechtlichen Fallstricken. Das Seminar vermittelt die Grundlagen und wesentlichen Änderungen der Heizkostennovelle, die Miet-Verwalter und Juristen zwingend kennen müssen. In der Verwaltungspraxis aufgetretene Problemfälle werden tagesaktuell behandelt, Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und praktische Tipps gegeben. Es besteht genügend Zeit und Gelegenheit, Fragen an den Referenten zu stellen; live oder im Chat.

Teilnehmer, die gleichzeitig das Seminar für die Miet-Verwaltung und WEG-Verwaltung buchen, erhalten einen Preisnachlass von 50% auf das zweite Seminar.

Erleben Sie einen Ausschnitt aus unserem Programm!

Thema: Seminarinhalte | Länge: 2:31

Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – der Referent wird hierauf im Rahmen des Seminars eingehen!

Unser Referent Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch ist ausschließlich im Immobilienrecht tätig, hält Seminare für die größten Messdienstleister Deutschlands und ist zu 100 % Praktiker.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Neue technische Anforderungen an Verbrauchserfassungsgeräte
    • Pflicht zur Installation fernablesbarer Verbrauchserfassungsgeräte
    • Pflicht zur Installation Smart-Meter-Gateway-fähiger, interoperabler Ausstattungen
    • Pflicht zur Umrüstung von Alt-Verbrauchsausstattungen
    • Pflicht zur Umrüstung von Übergangs-Ausstattungen
    • Stichtagsregelungen: 01.12.2021, 01.12.2022, 31.12.2026, 31.12.2031
  • Neue Pflicht zur Verbrauchs- und Abrechnungsinformation der Nutzer
    • Pflicht zur Mitteilung unterjähriger Verbrauchsinformation
    • Pflicht zur Erteilung von Abrechnungsinformationen
  • Neue Kürzungsrechte der Nutzer bei Verstößen
  • Umsetzung der fernablesbaren Geräteausstattung im Mietrecht
    • Duldungspflicht des Mieters
    • Umlage der Kosten auf die Mieter
  • Umsetzung der Informationspflichten im Mietrecht
    • Praktische Umsetzung
    • Beachtung des Datenschutzes
    • Kostenumlage auf den Mieter
  • Laufende Verwalterverträge des Miet-Verwalters
    • Verpflichtung des Verwalters zur monatlichen Mitteilung der Verbrauchsinformationen an den Mieter?
    • Möglichkeit, die Informationspflichten durch den Mietverwalter auszuschließen bzw. auf den Eigentümer (rück-) zu übertragen?
    • Änderung laufender Mietverwaltungsverträge
    • Auswirkung auf die Verwaltervergütung
  • Formulierungsvorschläge
    • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
    • Mieterinformationen
    • Vereinbarung einer Zusatzvergütung für den Verwalter
    • Mehrbelastungsklausel im Verwaltervertrag
    • Anpassung, Änderung laufender Verwalterverträge

Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.

Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmer, die gleichzeitig das Seminar für die Miet-Verwaltung und WEG-Verwaltung buchen, erhalten einen Preisnachlass von 50% auf das zweite Seminar.

Teilnehmerkreis:
WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht:
Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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